Meine allgemeinen geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Die nachstehenden AGB gelten für die Geschäfte im Rahmen des Angebots www.bergprofi.at und seinem Vertragspartner (nachstehend „Teilnehmer“ genannt).

Ich (nachstehend „Anbieter“ genannt) führe Bergsportprogramme jeder Art, Führungstouren in Fels und Eis oder auf Ski, Kletterkurse für Anfänger und Fortgeschrittene sowie Hochtourenkurse durch.

 

2. Zustandekommen des Vertrags

Mit der Zusage des Teilnehmers zur Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung (Teilnahmeerklärung) und der Bestätigung durch den Anbieter kommt der Vertrag zustande.

Die Teilnahmeerklärung ist dabei schriftlich zu übermitteln ( E-Mail ).

 

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen des Anbieters ergibt sich aus der Ausschreibung. Die Ausschreibungen stellen insofern geplante Eckpfeiler der Veranstaltung dar ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Dem Anbieter in der Funktion als Bergführer obliegt es, die Inhalte den Kenntnissen der Teilnehmer, den örtlichen, räumlichen und klimatischen Bedingungen entsprechend anzupassen.

 

4. Rücktritt und Umbuchung durch den Teilnehmer

Die Übermittlung der Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Der Teilnehmer kann jedoch jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch eine Erklärung gegenüber dem Anbieter vom Veranstaltungsangebot zurücktreten. Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Termin fällt für den Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 70,– EUR. Ein Rücktritt bis 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn hat eine Stornogebühr von 80% der Veranstaltungsgebühr zur Folge, danach 100% des Veranstaltungspreises. Auslagen für Transfers, Unterkunft, Reservierungskosten oder andere Leistungen Dritter, die vom Veranstalter im Voraus bezahlt worden bzw. fällig sind, sind nicht erstattungsfähig. Nicht in Anspruch genommene Tage, sowie vorzeitiger Abbruch einer Veranstaltung, können nicht vergütet, verrechnet, nachgeholt oder übertragen werden. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr für den Teilnehmer.

 

Dem Teilnehmer obliegt jedoch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Fall entfallen sämtliche Bearbeitungs- und Stornogebühren und der Ersatzteilnehmer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein.

 

5. Vertragsdauer und Zahlung

Der Vertrag beginnt und endet am genannten Zeitpunkt laut Teilnahmeerklärung.

Mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeerklärung durch den Anbieter ist die Anmeldung für beide Partner verbindlich. Auf die gleichzeitig zugehende Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen die Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten.

 

Leistet der Teilnehmer die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Anbieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

 

6. Da es sich auch um sicherheitsrelevante Themen handelt, ist der Anbieter während des Zeitraums der Veranstaltung den Teilnehmern weisungsbefugt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. 

 

7. Haftung und Versicherung

Bergsteigen, Klettern und Skifahren als Sportart birgt immer ein Restrisiko. Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner privaten Versicherung abgesichert. Der Anbieter haftet nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

8. Nebenkosten

Alle anfallenden Nebenkosten sowie Nebenkosten des Veranstalters in der Funktion als Bergführer wie Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Transportkosten beispielsweise für Seilbahnen und Leihausrüstung sowie sämtliche Spesen  sind von jedem Teilnehmer, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, vor Ort in bar zu bezahlen.

 

9. Gerichtsstand

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Partnern gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Salzburg. Der Gerichtsstand gilt für inländische und ausländische Teilnehmer gleichermaßen.

 

Salvatorische Klausel

Bei einer ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung oder bei späterem Verlust ihrer Rechtswirksamkeit soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung kommen die gesetzlichen Vorschriften zur Geltung.

 

Stand: Jänner 2019